Behalten
Anteil behalten und weiternutzen — die Gruppe führt die Yacht gemeinsam fort.
Ein Entscheidungspunkt, kein Enddatum: was nach den ersten Jahren passiert und wer es entscheidet.
Diese Seite gehört zum Ownership-Modell von PrimaMare — dem gemeinsamen Eigentum von vier Ownern an einer Yacht. Zum Modell
Die Wege
Anteil behalten und weiternutzen — die Gruppe führt die Yacht gemeinsam fort.
Ein einzelner Owner gibt seinen Anteil nach den Vorkaufs- und Exit-Regeln des Owner Agreements ab — die Yacht muss dafür nicht verkauft werden.
Die Gruppe verkauft die Yacht gemeinsam; der Erlös folgt den Anteilen.
Wie jeder Weg im Einzelnen abläuft, regelt das Owner Agreement und gehört ins Beratungsgespräch. Zusagen für Preis, Zeitpunkt oder Abnahme gibt es nicht — und genau das sagen wir vorher.
Der Entscheidungspunkt
Nach rund fünf Jahren entscheidet die Gruppe gemeinsam anhand von Prüfung, Motorstunden und Marktlage, ob die Yacht weitere fünf Jahre gehalten oder verkauft wird. Ein festes Enddatum gibt es nicht.
Grundlage der Entscheidung sind technische Prüfung, Motorstunden und Marktlage — keine automatische Laufzeit und kein vorab festgelegter Verkauf.

Nach rund fünf Jahren: dieselbe Yacht, gepflegt und marktgängig — die Gruppe entscheidet dann gemeinsam.
Beim Einkauf mitgedacht
Schon bei der Auswahl der Yacht zählt, wie gut sie sich später wieder verkaufen lässt. Diese Kriterien fließen ein:
Werterhalt ist ein Auswahlkriterium, keine Zusage. Es gibt keinen garantierten Restwert und keinen gesicherten Verkauf — was der Wertverlust tatsächlich kostet, zeigt die Kostenseite offen.
Der einzelne Owner
Will ein einzelner Owner seinen Anteil abgeben, greifen die Vorkaufs- und Exit-Regeln des Owner Agreements — die Yacht selbst muss dafür nicht verkauft werden. Das Verfahren im Einzelnen hängt an der endgültigen rechtlichen Struktur und wird im Beratungsgespräch erläutert, nicht hier veröffentlicht.
Was am Ende passiert und was dabei nicht zugesagt wird.
Nach rund fünf Jahren entscheidet die Eigentümergruppe gemeinsam anhand von technischer Prüfung, Motorstunden und Marktlage, ob die Yacht weiter gehalten, verkauft oder ersetzt wird. Das ist ein Entscheidungspunkt, kein Enddatum. Will ein einzelner Owner abgeben, greifen die Vorkaufs- und Exit-Regeln des Owner Agreements; die Yacht muss dafür nicht verkauft werden.
Haltedauer und Exit im Einzelnen →Nein. Es gibt keine Restwertgarantie, keine Rückkaufzusage und keinen zugesagten Verkaufspreis. Was wir zeigen, sind Planungswerte aus einer Bandbreite. Wertverlust können wir nicht verhindern, und wir behaupten es auch nicht — entscheiden lässt sich beim Einkauf, an welcher Stelle der Kurve eine Gruppe einsteigt, und in welchem Verhältnis Kaufpreis, Zustand und Marktgängigkeit stehen.
Weil der Wertverlauf degressiv ist: Am stärksten fällt der Verlust in den ersten Jahren an, danach flacht er ab. Bei einer jungen Gebrauchtyacht liegt dieser steile Teil bereits beim Vorbesitzer. Für Sie zählt allein die Strecke zwischen Ihrem Ankauf und Ihrem späteren Verkauf — nicht der Wertverlust seit der Erstauslieferung. Voraussetzung ist ein für das Alter marktgerechter Kaufpreis.
Wertkurve und Einstiegsalter →