Charterbedingungen
Wie ein Charter bei uns ablaufen wird.
Stand: 27. August 2026
Entwurf — anwaltlich noch nicht geprüft
Diese Bedingungen sind ein Entwurf und werden derzeit rechtlich geprüft. Sie beschreiben, wie wir arbeiten wollen, sind aber noch nicht abschließend. Verbindlich ist immer die Fassung, die zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses gilt.
Geltungsbereich
Diese Charterbedingungen beschreiben, wie ein Charter unserer Yacht ablaufen wird, sobald die Charter-Buchung freigeschaltet ist. Sie gelten noch nicht. Die Yacht befindet sich in Beschaffung. Der Charterbetrieb beginnt mit dem Saisonstart 2027 in Punat, Kvarner. Erst dann wird eine Buchung über unsere Plattform möglich.
Bis dahin haben diese Bedingungen ausschließlich informativen Charakter. Verbindlich wird jeweils die Fassung, die zum Zeitpunkt eines tatsächlichen Vertragsschlusses veröffentlicht ist.
Vertragspartner des Charterkunden wird I2B Management Ltd, Zweigniederlassung Mauren sein, oder die zu diesem Zeitpunkt zuständige Betreibergesellschaft am Standort Punat, Kvarner.
Buchung und Vertragsschluss
Ein Charter wird über unsere Plattform angefragt werden: Zeitraum, Gästezahl und gewünschte Extras werden ausgewählt, ein Befähigungsnachweis wird hochgeladen, und die Kundendaten werden erfasst. Der Vertrag wird zustande kommen, sobald die Buchung bestätigt und die Anzahlung eingegangen ist.
Owner-Wochen unserer vier Eigentümer werden zu keinem Zeitpunkt öffentlich buchbar sein. Welche Wochen als Charter verfügbar sind, wird sich ausschließlich nach dem verbindlichen Belegungskalender richten.
Zahlungsmodalitäten
Bei Buchung wird eine Anzahlung von 50 % des Charterpreises fällig. Die Restzahlung folgt 30 Tage vor der Übergabe.
Wird innerhalb von 30 Tagen vor der Übergabe gebucht, wird der gesamte Charterpreis sofort fällig.
Optionale Extras werden getrennt ausgewiesen und gemeinsam mit dem Charterpreis abgerechnet werden.
Kaution
Vor der Übergabe wird eine Kaution zu hinterlegen sein. Ihre Höhe und die Modalitäten der Hinterlegung werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt und vor Buchungsfreischaltung an dieser Stelle ergänzt.
Nach dem Verursacherprinzip wird die Kaution für Schäden herangezogen werden, die während des Charters entstehen. Ohne Schaden wird sie nach der Rückgabe und einer Zustandsprüfung zurückerstattet werden.
Stornierung und Umbuchung
Eine Stornierung wird schriftlich zu erklären sein. Je nach Zeitpunkt der Stornierung vor der Übergabe wird ein Teil der geleisteten Zahlungen einbehalten werden; die genaue Staffelung wird vor Buchungsfreischaltung veröffentlicht.
Eine Umbuchung auf einen anderen Zeitraum wird nach Verfügbarkeit möglich sein und wird gesondert vereinbart werden.
Sagen wir einen Charter aus Gründen ab, die wir zu vertreten haben, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Ein technischer Ausfall der Yacht ist ein solcher Grund.
Übergabe und Rückgabe
Bei der Übergabe wird eine technische Einweisung stattfinden. Danach wird der Zustand der Yacht gemeinsam mit dem Charterkunden festgehalten, einschließlich Tankstand, Motorstunden und Inventar.
Bei der Rückgabe wird derselbe Zustand geprüft werden. Abweichungen bei Tankstand, Motorstunden, Inventar oder ein Schaden werden im Übergabeprotokoll festgehalten und, soweit von der Kaution gedeckt, mit dieser verrechnet werden.
Ort und Uhrzeit von Übergabe und Rückgabe werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Bareboat und Befähigungsnachweis
Der Charter wird als bareboat angeboten: Die Yacht wird ohne Besatzung übergeben. Vor der Übergabe wird geprüft, ob der Charterkunde über einen für diese Yacht anerkannten Befähigungsnachweis verfügt und die Versicherungsbedingungen erfüllt.
Der Nachweis wird bereits bei der Buchung hochzuladen sein. Liegt kein ausreichender Nachweis vor, wird die Übergabe verweigert werden, bis die Voraussetzung erfüllt ist oder ein Skipper hinzugezogen wird.
Skipper und Zusatzleistungen
Ein Skipper gehört nicht zum Charter. Wer einen möchte, bekommt ihn von uns vermittelt und beauftragt ihn selbst. Dasselbe gilt für Transfers, Wassersportausrüstung oder einen früheren Check-in. Alle diese Leistungen werden gesondert vermittelt und sind kein Bestandteil des Charterpreises.
Haftung und Versicherung
Die Yacht wird versichert sein. Der Charterkunde wird für Schäden haften, die während des Charterzeitraums durch ihn oder seine Mitfahrer verursacht werden, im Rahmen der Kaution und der geltenden Versicherungsbedingungen.
Für Schäden, die auf einen technischen Mangel der Yacht selbst zurückgehen und nicht vom Charterkunden verursacht wurden, wird der Charterkunde nicht haften.
Eine Garantie für Wind- und Wetterbedingungen, Fahrgebiete oder eine bestimmte Reiseroute wird nicht übernommen. Fahrgebiets- und Wetterklauseln werden Teil der Übergabe sein.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diese Charterbedingungen gilt das Recht am Sitz von I2B Management Ltd, Zweigniederlassung Mauren.
Sind Sie Verbraucherin oder Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften Ihres Wohnsitzstaats davon unberührt. Sie können uns dort auch vor Gericht in Anspruch nehmen, soweit das für Sie geltende Recht das vorsieht.
Ein Charter in kroatischen Gewässern unterliegt zusätzlich dem dort geltenden See- und Hafenrecht. Das bleibt von einer Rechtswahl unberührt.
Weitere Rechtstexte
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